Mit Ihrem neuen Kamineinsatz erfüllen Sie die Stufe 2 der BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) und können Ihren Kamin zeitlich unbegrenzt, auch nach 2024, nutzen. Ihr alter Einsatz wird durch das Feinstaub-Nachrüst-Set zum Neugerät mit eigenem Typenschild und neuem Baujahr. Zudem sparen Sie bis zum 30% Holz und müssen Ihren Kamin nur alle 8-14 Tage entaschen (je nach Betrieb). Am nächsten Morgen befindet sich i. d. R. noch Glut in Ihrem Kamin, mit der Sie bequem das Feuer neu entfachen können.